Stand der Umsetzung
Ziel ist die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1, wie sie die Norm EN 301 549 vorsieht. Nach eigener Prüfung ist dieses Ziel weitgehend erreicht. Geprüft wurde auf Handys ab 280 Pixel Breite (auch Falthandys), Tablets und am Computer.
Was umgesetzt ist
- Kontrast von mindestens 4,5 : 1 bei Fließtext und 3 : 1 bei großer Schrift
- Vollständige Bedienung mit der Tastatur und sichtbare Fokusmarkierung
- Durchgängige Überschriftenhierarchie, genau eine Hauptüberschrift je Seite
- Beschriftete Formularfelder mit Fehlermeldungen direkt am Feld
- Tippflächen von mindestens 44 × 44 Pixeln, Eingabefelder mit mindestens 16 Pixel Schrift
- Keine Inhalte, die sich von selbst bewegen; Animationen folgen der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
- Textgrößen in relativen Einheiten, Vergrößerung bis 200 % ohne Verlust von Inhalten
- Sprache der Seite ausgezeichnet, aussagekräftige Seitentitel
Was noch nicht barrierefrei ist
Eine Prüfung mit Screenreadern durch Menschen, die sie täglich nutzen, steht noch aus. Was dabei auffällt, trage ich hier ein und behebe es.
Barriere melden
Ist Dir etwas aufgefallen, das sich nicht bedienen lässt? Schreib an hallo@galini-mindandbeyond.de oder nutze das Kontaktformular. Ich antworte innerhalb von zwei Wochen und sage Dir, was ich ändern kann.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Kleinstunternehmen – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz – sind bei Dienstleistungen davon ausgenommen. Diese Erklärung gebe ich deshalb freiwillig ab.
Stand: 25. Oktober 2026